- Grundstückskauf: Worauf es ankommt und was für die Bebaubarkeit wichtig ist.
- Holz oder massiv? Die verschiedenen Konstruktionsarten und Baumaterialien.
- Keller oder Bodenplatte? Vorteile, Nachteile und Kosten.
- Elektro, Heizung, Sanitär und Lüftung: die richtige Haustechnik wählen.
- Anbietersuche und Vertragsschluss: alle wichtigen Rechtsgrundlagen für Fertighaus-, Massivhaus- und Bauträgerkaufverträge.
- Vertragsanlagen: Warum Baubeschreibung und Pläne so wichtig sind.
- Wenn es auf der Baustelle losgeht: Bauablauf und Bauüberwachung
im Überblick. - Abnahme und Gewährleistung: wichtige Ansprüche sichern.
Dieser Ratgeber wurde direkt aus der Baupraxis entwickelt und hilft Ihnen mit vielen Checklisten, kommentierten Beispielverträgen und Praxis-Tipps.
Schlüsselfertig in die eigenen vier Wände
Wer ein Haus bauen möchte, entscheidet sich häufig für einen Fertighaushersteller, einen Massivhausanbieter oder einen Bauträger. Je nach Baupartner sind die rechtlichen Unterschiede ganz erheblich und auch sonst sind im gesamten Planungs- und Bauprozess viele Dinge zu beachten – um Kostenexplosionen, schlechte Bauqualität und riskante Verträge zu vermeiden. Unser großes Praxis-Handbuch begleitet Sie Schritt für Schritt, damit Sie sicher ans Ziel gelangen.
Sie finden im Buch Beispielverträge für ein Fertighaus und ein Massivhaus, mitsamt Kommentaren – ebenso für den Kellerbau. Alle wichtigen Vertragsanlagen werden gründlich erläutert: vom Bodengutachten über die diversen Pläne, die Statik, die Bau- und Leistungsbeschreibung, Wohnflächenberechnung, Energiebedarfsausweis, Sonderwunschvereinbarungen sowie den technischen Lieferbedingungen und Merkblättern. Für alle Gewerke wird der Bauablauf bei Fertig- und Massivhäusern Schritt für Schritt gezeigt. Und bei der wichtigen Hausabnahme helfen umfangreiche und detaillierte Checklisten.
Der Autor Peter Burk arbeitet für das Institut Bauen und Wohnen und die Bauberatung der Verbraucherzentrale. Er kennt die gefährlichen Stolperfallen beim Kauf, Bau oder bei der Sanierung von Immobilien und zeigt, wie man sich wirksam vor ihnen schützt.
→ Testen Sie Ihr Wissen
- Sind Sie als Käufer im Insolvenzfall des Fertighausherstellers abgesichert? Wenn ja, in welcher Höhe?
- Hat der Fertighaushersteller einen gesetzlichen Anspruch auf Vorauszahlung? Wenn ja, wie hoch ist dieser?
- Muss der Fertighaushersteller während der Garantiezeit eine Rücklage bilden? Wenn ja, wie hoch muss diese laut Gesetz sein?
Antwort zu Frage 1: Das Geld, das Sie dem Fertighausanbieter überwiesen haben, ist im Insolvenzfall des Fertighausanbieters zunächst einmal in der Verfügungsgewalt des zuständigen Insolvenzverwalters. Sie können Ihre Forderungen zwar beim Insolvenzverwalter anmelden. Es bleibt aber offen, welcher Gläubiger sein Geld dann überhaupt noch und wenn, in welcher Höhe zurück erhält. Die Wahrscheinlichkeit dass Sie dann einen Verlust erleiden ist eher hoch. Daher ist es so wichtig, einen sehr exakten Zahlungsplan zu vereinbaren, bei dem tatsächlich immer nur die Leistungen gezahlt werden, die auf der Baustelle auch tatsächlich nachweislich und überprüfbar erbracht wurden.
Antwort zu Frage 2: Es gibt für Fertighausanbieter keinen gesetzlichen Anspruch auf irgendwelche Vorauszahlung. Auch nicht für die Unterzeichnung von Verträgen oder Bemusterungen oder die Einreichung eines Bauantrags oder auch Materialbestellungen oder Bautätigkeiten auf der Baustelle. Zahlen sollte man grundsätzlich immer erst dann, wenn eine Leistung, auch tatsächlich erbracht wurde. Auch sogenannte Zahlungsabtretungen, die in manchen Verträgen gefordert werden, sollte man in jedem Fall vermeiden.
Antwort zu Frage 3: Die Gewährleistungszeit für Bauwerke beträgt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) 5 Jahre. Unternehmen müssen für diese Zeit allerdings keine Gewährleistungsrücklage bilden. Als Kunde können Sie dem jedoch entgegenwirken, indem Sie eine sogenannte Gewährleistungsbürgschaft mit dem Fertighausanbieter vereinbaren. Darauf haben Sie aber keinen gesetzlichen Anspruch, sondern müssen das individuell in Ihrem Bauvertrag vereinbaren. Im Gewährleistungsfall kann Sie eine solche Bürgschaft schützen, wenn sie mit den dafür notwendigen inhaltlichen Regelungen und einer ausreichend hohen Gewährleistungssumme vereinbart ist.