- Über 80 Prozent der Deutschen regeln ihren Nachlass nicht in einem Testament
- Für die große Mehrheit der Erben gilt dann die Erbengemeinschaft mit all ihren Problemen
- Alles über Teilungsanordnungen und Vermächtnisse des Erblassers
- Die gemeinsame Verwaltung des Nachlasses
- Haftung für Nachlassverbindlichkeiten und Haftungsbeschränkung
- Klärung steuerlicher Fragen
Wenn mehrere Erben da sind
Sobald der Erblasser mehr als einen Erben hinterlässt, sind Konflikte vorprogrammiert: Verschiedene Interessen führen zu Neid, Missgunst und Streit in der Erbengemeinschaft. Der Ratgeber erläutert die rechtlichen Besonderheiten der Erbengemeinschaft und hilft bei der Durchsetzung von Rechten.
Gleichzeitig weist der Ratgeber daraus hin, wann es für alle Beteiligten vorteilhaft ist, zu einvernehmlichen Lösungen zu finden.
Die Autoren: Günther Dingeldein ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht. Martin Wahlers ist Fachanwalt für Erbrecht, Familienrecht und Versicherungsrecht. Ihre Kanzlei liegt in Bickenbach, Hessen.